Rechtsprechung
FG Sachsen, 15.04.2003 - 5 K 551/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klagebefugnis im finanzgerichtlichen Verfahren; Beteiligtenfähigkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft; Erlöschen des Einspruchs- und Klagerechts nach Liquidation der Gesellschaft; Beendigungszeitpunkt der Liquidation einer GbR
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beteiligtenfähigkeit einer GbR im Steuerprozess - Klagebefugnis - Zeitpunkt der Beendigung einer GbR - einh./ges. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1993 und 1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89
Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.10.1992 - IV R 60/91
Außenprüfung bei beendigter KG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99
Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren
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- FG Sachsen, 22.11.2005 - 2 K 2853/03
Gewinn aus der Veräußerung von Rechten und Pflichten aus Anmietungs- und …
Die Klagebefugnis der Klägerin ist mit der Vollbeendigung der Klägerin erloschen (vgl. Sächsisches Finanzgericht 5. Senat, Urteil vom 15. April 2003, Az: 5 K 551/98).Vollbeendet ist eine Personengesellschaft, wenn sie vermögenslos ist (BFH, BStBl. II 1996, 219; Sächsisches Finanzgericht 5. Senat, Urteil vom 15. April 2003, Az: 5 K 551/98).
Im Prozess wegen einheitlicher und gesonderter Feststellung ist die Klägerin nicht Träger materieller abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten, weil die einheitliche und gesonderte Feststellung nur für die Besteuerung der Feststellungsbeteiligten und nicht für die Besteuerung der Klägerin von Bedeutung ist (vgl. Sächsisches Finanzgericht 5. Senat, Urteil vom 15. April 2003, Az: 5 K 551/98).